Schul-Ratgeber

Wer ist verantwortlich? Impressum, Datenschutz und Schulträger

Eine Schulwebsite hat viele Beteiligte: die Schulleitung, das Kollegium, den Schulträger, das Land, den Datenschutzbeauftragten und oft eine Agentur. Wer wofür geradesteht, ist selten aufgeschrieben. Das rächt sich spätestens dann, wenn eine Beschwerde kommt oder ein Vertrag ausläuft. Hier ist die Ordnung, die in der Praxis funktioniert.

Fakten geprüft: September 2026 · Lesezeit rund 6 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

Für die Inhalte der Schulwebsite ist die Schule verantwortlich, vertreten durch die Schulleitung. Wer im Impressum als Anbieter steht, regeln die Länder unterschiedlich: Häufig ist es der Schulträger, weil eine öffentliche Schule selbst keine eigene Rechtsperson ist. In anderen Ländern nennt das Muster die Schule mit ihrer Schulleitung. Maßgeblich ist das Impressum-Muster Ihres Landes. Verträge für Server, Domain und Agentur schließt meist der Schulträger, der Datenschutzbeauftragte berät, und die Agentur verantwortet ihre Technik.

Die Beteiligten und ihre Rollen

Die Schulleitung verantwortet, was auf der Website steht: Texte, Fotos, Termine und die Frage, wer veröffentlichen darf. Sie kann Aufgaben an eine Redaktion oder einen Webmaster übertragen, die Verantwortung behält sie.

Der Schulträger, also Stadt, Gemeinde, Landkreis oder bei Privatschulen der Träger, bezahlt in der Regel Server, Domain und Agentur. Er schließt deshalb meist auch die Verträge.

Das Land gibt über das Kultusministerium den Rahmen vor: Muster für Impressum und Datenschutzhinweise, Regeln zu Fotos und Namen, oft auch Hinweise zur Barrierefreiheit.

Der Datenschutzbeauftragte berät Schule und Schulträger, prüft neue Funktionen und hilft im Ernstfall. Entscheiden muss die Schule selbst.

Die Agentur verantwortet ihre Technik: sichere Einrichtung, Updates, Sicherungen, im Rahmen eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung.

Das Impressum

Schulwebsites brauchen ein Impressum, das von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar ist. Wer darin als Anbieter steht, ist von Land zu Land verschieden. In Rheinland-Pfalz etwa nennt das Muster den Schulträger, weil die Schule selbst keine eigene Rechtsperson ist. Das Muster aus Baden-Württemberg nennt die Schule mit ihrer Schulleitung. Bayern stellt für staatliche Schulen ein eigenes Muster bereit. Nehmen Sie das Muster Ihres Landes, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

In fast jedes Schulimpressum gehören:

  • Name und Anschrift der Schule, dazu Telefon und E-Mail
  • der Anbieter nach dem Muster Ihres Landes, bei Bedarf mit Anschrift des Schulträgers
  • die Schulleitung als vertretungsberechtigte Person
  • eine verantwortliche Person für redaktionelle Inhalte, wenn die Website Berichte und Neuigkeiten veröffentlicht (§ 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag). Meist die Schulleitung oder die Lehrkraft, die die Redaktion leitet.
  • optional die Agentur, die Gestaltung und Technik verantwortet

Die Datenschutzerklärung

Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist in der Regel die Schule, vertreten durch die Schulleitung. Sie steht deshalb in der Datenschutzerklärung als Verantwortliche, zusammen mit den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten. Betreibt der Schulträger den Server selbst oder hat er ihn beauftragt, gehört auch das in die Erklärung.

Was darin sonst stehen muss, zeigt unsere DSGVO-Checkliste für die Schulwebsite.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Schulen sind öffentliche Stellen und müssen deshalb eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, mit einer Möglichkeit, Barrieren zu melden. Auch hier legen die Länder fest, wer sie verantwortet und welche Schlichtungsstelle genannt wird. Mehr dazu in Barrierefreie Schulwebsite.

Verträge, Domain, Zugänge: wem was gehört

Hier passieren die teuersten Fehler, und zwar ganz unauffällig:

  • Die Domain läuft auf eine Lehrkraft, die längst an einer anderen Schule ist. Ohne ihre Mitwirkung kommt niemand mehr an die Adresse.
  • Der Hosting-Vertrag läuft über eine private Kreditkarte, und niemand merkt, dass er gekündigt wurde.
  • Die Zugänge zum Server kennt nur die Agentur, die es nicht mehr gibt.

Unsere Empfehlung: Domain und Hosting laufen auf den Schulträger oder die Schule, nie auf eine Privatperson und nie auf die Agentur. Die Zugangsdaten liegen versiegelt oder im Passwortsafe der Schule. Und die Agentur arbeitet mit einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den der Schulträger oder die Schule unterschreibt. So bleibt die Website handlungsfähig, auch wenn Menschen oder Dienstleister wechseln.

Aufschreiben, was gilt

Eine Seite genügt: Wer ist Ansprechpartner für Inhalte, Technik und Datenschutz? Wer darf veröffentlichen, wer gibt frei? Wo liegen Verträge und Zugänge? Diese Seite gehört zu den Schulunterlagen und wird bei jedem Wechsel in der Schulleitung oder Redaktion übergeben.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Muss eine Schulwebsite ein Impressum haben?

Ja. Schulwebsites sind impressumspflichtig. Das Impressum muss von jeder Seite aus leicht erreichbar sein, üblich ist ein Link im Fußbereich.

Steht im Impressum die Schule oder der Schulträger?

Das regeln die Länder unterschiedlich. Häufig ist der Schulträger der Anbieter, weil die Schule keine eigene Rechtsperson ist, in manchen Ländern nennt das Muster die Schule mit ihrer Schulleitung. Maßgeblich ist das Impressum-Muster Ihres Landes.

Wer haftet, wenn auf der Schulwebsite ein Foto ohne Einwilligung erscheint?

Verantwortlich für die Inhalte ist die Schule, vertreten durch die Schulleitung. Deshalb lohnen sich klare Rechte und eine Freigabe vor der Veröffentlichung.

Auf wen sollte die Domain der Schulwebsite laufen?

Auf den Schulträger oder die Schule, nie auf eine Privatperson oder die Agentur. Sonst hängt die Adresse der Schule an einer einzelnen Person.

Quellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Muster und Vorgaben Ihres Landes.

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