Förderung · Digitalbonus Bayern
Digitalbonus Bayern: bis zu 50 % Zuschuss für Software, die Ihre Abläufe übernimmt.
Eine neue Website allein fördert der Freistaat nicht. Eine Web-Anwendung, eine Schnittstelle zur Warenwirtschaft oder ein Kundenportal dagegen kann förderfähig sein. Wir sagen Ihnen vorab, ob Ihr Vorhaben in Frage kommt, und liefern Angebot und Leistungsbeschreibung so, wie der Antrag sie braucht.
Auf einen Blick
Was der Digitalbonus zahlt.
Bis 50 %
... der zuwendungsfähigen Ausgaben übernimmt der Freistaat.
7.500,- €
... höchstens im Digitalbonus Standard.
30.000,- €
... höchstens im Digitalbonus Plus, für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt.
Ab 4.000,- €
... zuwendungsfähigen Ausgaben ist ein Vorhaben überhaupt förderfähig.
Angaben nach den Programmbedingungen des Digitalbonus Bayern, Stand Oktober 2026. Das Programm läuft bis zum 31.12.2027. Bitte prüfen Sie die Bedingungen vor dem Antrag beim Fördergeber.
Förderfähig
Gefördert wird der Ablauf, nicht der Auftritt.
Kann gefördert werden
- Software für einen betrieblichen AblaufProgrammiert oder angepasst von einem externen Anbieter.
- Einrichtung und SchnittstellenEinführung, Anpassung und die Verbindung zwischen Ihren Systemen.
- IT-SicherheitEin eigener Förderbereich, etwa für Firewall oder Datensicherung.
- Beratung und Schulung mit ProjektbezugBis zur Hälfte der Ausgaben eines Vorhabens.
Wird nicht gefördert
- Standard-Websites und Standard-WebshopsOhne tiefe Einbindung in betriebliche Abläufe.
- Marketing, Grafik und RedaktionOnline-Marketing sowie grafische und redaktionelle Leistungen.
- Miete, Mietkauf und LeasingGefördert wird nur, was Sie kaufen.
- Vorhaben, die schon begonnen habenSchon ein erteilter Auftrag gilt als Beginn.
Antragsberechtigt
Für kleine Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern.
- Weniger als 50 BeschäftigteUnd höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
- Gewerbliche WirtschaftHandel, Handwerk, Industrie und Dienstleister mit Gewerbe.
- Betriebsstätte in BayernDort, wo die Lösung eingesetzt wird.
- Nicht dabeiFreie Berufe wie Steuerberater, Rechtsanwälte oder freiberufliche Architekten, dazu Gesundheitseinrichtungen.
Aus unserer Arbeit
Vorhaben, die in Frage kommen können.
Shop trifft Warenwirtschaft
Bestellungen, Bestände und Rechnungen laufen automatisch zwischen WooCommerce und JTL, Xentral, weclapp oder Lexware.
Online-Anmeldung mit Anschluss
Buchungen, Kursanmeldungen oder Terminvergaben, die direkt in Ihrem System landen statt im Postfach.
Produktdatenbank mit ERP-Import
Artikel, Varianten und Datenblätter kommen täglich aus Ihrem System auf die Website.
Interne Web-Anwendung
Prüfprotokolle, Auftragsverwaltung oder Einsatzplanung im Browser statt in Excel.
Ob ein Vorhaben gefördert wird, entscheidet die Bewilligungsstelle. Wir sagen Ihnen vorher ehrlich, wie wir die Chancen einschätzen.
Reihenfolge
Erst der Antrag, dann der Auftrag.
Gefördert wird nur, was noch nicht begonnen hat. Als Beginn zählt schon ein erteilter Auftrag, auch ein mündlicher. Deshalb bekommen Sie von uns zuerst das Angebot für Ihren Antrag. Beauftragen können Sie uns, sobald die Eingangsbestätigung vorliegt, auf eigenes Risiko bis zur Bewilligung.
- Angebot für den AntragMit Leistungsbeschreibung und getrennt ausgewiesenen Positionen.
- Auftrag erst nach EingangsbestätigungSo bleibt Ihr Vorhaben förderfähig.
- Rechnungen für den NachweisSo, wie der Verwendungsnachweis sie verlangt.
Ablauf
Von der Idee zum Zuschuss in fünf Schritten.
- 1
Förder-Check
Kostenlos: Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben zum Programm passt und ob Standard oder Plus in Frage kommt.
- 2
Angebot und Leistungsbeschreibung
Mit getrennt ausgewiesenen Positionen, damit die Bewilligungsstelle sieht, was wofür ist.
- 3
Ihr Antrag
Sie stellen ihn online beim Freistaat. Wir beantworten Rückfragen zur Technik.
- 4
Umsetzung
Nach der Eingangsbestätigung legen wir los, mit klickbarem Prototyp vor der Programmierung.
- 5
Nachweis
Sie bekommen Rechnungen und Unterlagen so, wie der Verwendungsnachweis sie verlangt.
Programmvarianten
Standard oder Plus?
Digitalbonus Standard
Bis 50 %, höchstens 7.500,- €. Der Normalfall für klar umrissene Vorhaben wie eine Schnittstelle oder eine Anmeldestrecke.
Digitalbonus Plus
Bis 50 %, höchstens 30.000,- €, für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt. Hier empfiehlt der Freistaat vor dem Antrag ein Beratungsgespräch bei der Bezirksregierung.
Je Förderbereich ein Antrag. Standard und Plus lassen sich für dasselbe Vorhaben nicht kombinieren.
Website und Förderung
Ihre Website bleibt Ihre Sache. Der Ablauf dahinter nicht.
Eine Website, die vor allem informiert, ist nicht förderfähig, und wer Ihnen anderes erzählt, hat die Richtlinie nicht gelesen. Steckt in Ihrem Vorhaben aber ein Ablauf, etwa die Anmeldestrecke, das Kundenportal oder die Anbindung an die Warenwirtschaft, kann genau dieser Teil förderfähig sein. Im Angebot weisen wir ihn getrennt aus.
Häufige Fragen zum Digitalbonus
01Ist eine neue Website förderfähig?
In Bayern nicht, solange sie eine Standard-Website ohne tiefe Einbindung in betriebliche Abläufe ist. Förderfähig sein kann der Teil, der einen Ablauf übernimmt. Was eine Website kostet, steht auf unserer Preisseite.
02Und ein Onlineshop?
Ein Standard-Webshop ebenfalls nicht. Die Anbindung an Warenwirtschaft, Buchhaltung oder Lager kann es sein.
03Wer stellt den Antrag?
Sie, online beim Freistaat. Von uns bekommen Sie Angebot und Leistungsbeschreibung und Antworten auf technische Rückfragen.
04Dürfen wir Sie schon vor der Bewilligung beauftragen?
Erst nach der Eingangsbestätigung des Antrags, und bis zur Bewilligung auf eigenes Risiko. Ein früherer Auftrag, auch ein mündlicher, macht das Vorhaben nicht mehr förderfähig.
05Gilt der Digitalbonus für Kanzleien und Praxen?
Nein. Freie Berufe und Gesundheitseinrichtungen sind ausgeschlossen.
06Wir haben mehr als 50 Beschäftigte. Gibt es etwas für uns?
Der Digitalbonus nicht. Es gibt andere Programme von Bund und Land; welches passt, klärt am besten Ihre IHK oder Handwerkskammer.
07Werden laufende Kosten gefördert?
Nur begrenzt: Lizenz- und Servicegebühren zählen höchstens für 18 Monate im Bewilligungszeitraum.
08Können wir zweimal fördern lassen?
Ja, einmal je Förderbereich: Digitalisierung und IT-Sicherheit.
09Garantieren Sie die Förderung?
Nein, das entscheidet die Bewilligungsstelle. Wir sagen Ihnen vorher offen, wie wir die Chancen einschätzen, und liefern Unterlagen, die keine Fragen offenlassen.
Lassen Sie prüfen, ob Ihr Vorhaben passt.
Der Förder-Check ist kostenlos. Danach wissen Sie, ob der Digitalbonus in Frage kommt, welche Variante passt und was Ihr Vorhaben ungefähr kostet.
Kostenloser Förder-Check.
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben in ein paar Sätzen. Wir sagen Ihnen, ob es zum Digitalbonus passt und welche Variante in Frage kommt.
Wir rufen Sie an. Ohne Warteschleife.
Name, Nummer, Zeitfenster. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag, Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr.