Schul-Ratgeber
DigitalPakt 2.0: Was er für Ihre Schulwebsite bedeutet
Nach langem Hin und Her ist der DigitalPakt 2.0 am 1. September 2026 gestartet, rückwirkend zum 1. Januar. In vielen Schulen kommt deshalb die Frage auf: Lässt sich damit endlich die neue Website bezahlen? Die ehrliche Antwort lautet meistens nicht direkt. Mit etwas Planung lohnt sich der DigitalPakt aber trotzdem für Ihre Website.
Fakten geprüft: September 2026 · Lesezeit rund 5 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
Der DigitalPakt 2.0 stellt von 2026 bis 2030 insgesamt 5 Milliarden Euro bereit, je zur Hälfte von Bund und Ländern. Gefördert werden vor allem Infrastruktur, Geräte, Plattformen und Fortbildung. Die Schulwebsite selbst steht nicht auf der Liste. Wer die Mittel geschickt für die Infrastruktur einsetzt, schafft aber Luft im Haushalt für die Website.
Die Eckdaten
- Volumen: 5 Milliarden Euro, davon 2,5 Milliarden vom Bund und 2,5 Milliarden von den Ländern
- Laufzeit: fünf Jahre, 2026 bis 2030
- Start: Die Verwaltungsvereinbarung ist unterzeichnet und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Ausgaben seit Jahresbeginn können also grundsätzlich zählen, sofern die Richtlinie Ihres Landes das zulässt.
- Antrag: Die Mittel beantragen die Schulträger, nicht die einzelnen Schulen. Wie das genau funktioniert, regelt jedes Land in einer eigenen Förderrichtlinie. Das Verfahren soll schlanker werden als beim ersten DigitalPakt, pauschale Zuweisungen sind möglich.
Was gefördert wird
Der DigitalPakt 2.0 hat drei Stränge.
Strang I: digitale Bildungsinfrastruktur. Mit 2,25 Milliarden Euro Bundesmitteln ist das der größte Topf. Gefördert werden Schulnetzwerke, WLAN, Schulserver, digitale Ausstattung der Klassenräume, mobile Endgeräte sowie Lehr- und Lernplattformen.
Strang II: Schul- und Unterrichtsentwicklung. Das sind Maßnahmen der Länder, vor allem für die Fortbildung der Lehrkräfte.
Strang III: Forschung. 250 Millionen Euro fließen in Forschung zur digitalen Unterrichtsentwicklung. Dazu kommen gut 112 Millionen Euro für länderübergreifende Lösungen und gemeinsame Standards.
Und die Schulwebsite?
Eine Website ist kein Lehr- und Lernwerkzeug im Sinne des DigitalPakts, sondern das Aushängeschild und Informationszentrum der Schule. In den Förderkatalogen taucht sie deshalb in aller Regel nicht auf. Wer das anders darstellt, verspricht mehr, als die Richtlinien hergeben.
Ob einzelne Bausteine im Umfeld der Website förderfähig sind, zum Beispiel ein Schulserver oder die Anbindung an eine Lernplattform, entscheidet die Förderrichtlinie Ihres Landes. Klären Sie das mit dem Schulträger, bevor Sie etwas einplanen.
Der klügere Hebel: Budget umschichten
Der eigentliche Nutzen für Ihre Website liegt woanders. Jeder Euro, den der DigitalPakt für WLAN, Geräte und Server übernimmt, fehlt nicht mehr im regulären Haushalt des Schulträgers. Genau dort hat die Schulwebsite ihren Platz.
Unser Rat: Planen Sie Infrastruktur und Website zusammen, im selben Gespräch mit dem Schulträger. Wenn der DigitalPakt die Technik im Haus trägt, wird Budget frei für den digitalen Auftritt nach außen. Und wer die Website in Jahresraten finanziert, statt sie auf einmal zu bezahlen, passt sie in fast jeden Haushaltsplan.
So gehen Sie vor
- Förderrichtlinie Ihres Landes prüfen. Die Länder veröffentlichen ihre Richtlinien nach und nach. Ihr Schulträger oder das Kultusministerium weiß, wie weit Ihr Land ist.
- Den Bedarf der Schule sammeln. Welche Infrastruktur fehlt, welche Plattformen sind im Einsatz? Ein Konzept für den Medieneinsatz war beim ersten DigitalPakt vielerorts Voraussetzung. Ob es wieder verlangt wird, regelt die Landesrichtlinie. Hilfreich ist es in jedem Fall.
- Die Website mitdenken. Welche Daten sollen später automatisch auf die Website fließen, etwa Termine oder der Vertretungsplan? Wer das bei der Plattformwahl berücksichtigt, spart sich später teure Umwege. Mehr dazu bei unseren Schnittstellen für Schulen.
- Mit dem Schulträger ein Gesamtpaket schnüren: DigitalPakt für die Infrastruktur, Haushalt oder Ratenmodell für die Website.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
01Kann man eine Schulwebsite mit dem DigitalPakt 2.0 finanzieren?
In der Regel nicht direkt. Gefördert werden Infrastruktur, Geräte, Lehr- und Lernplattformen und Fortbildung. Ob einzelne Bausteine im Umfeld der Website förderfähig sind, entscheidet die Förderrichtlinie Ihres Landes.
02Wer stellt den Antrag beim DigitalPakt 2.0?
Die Schulträger, also meist die Kommune oder der Landkreis. Das Verfahren im Einzelnen regeln die Länder.
03Wie lange läuft der DigitalPakt 2.0?
Fünf Jahre, von 2026 bis 2030. Die Verwaltungsvereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.
04Wie lässt sich eine Schulwebsite sonst finanzieren?
Über den Haushalt des Schulträgers, den Förderverein oder in Jahresraten. Bei uns verteilt sich der Projektpreis auf zwei bis sechs Jahresraten, ohne Aufschlag. Mehr dazu auf unserer Seite Preise für Schulen.
Quellen
- DigitalPakt 2.0 startet am 1. September (Kultusministerkonferenz)
- Digitalpakt 2.0 startet am 1. September (BMBFSFJ)
- Digitalpakt Schule 2.0 kann endlich starten (Deutsches Schulportal)
Diese Einordnung ersetzt keine Förderberatung. Maßgeblich ist die Förderrichtlinie Ihres Landes.
Ihre Schulwebsite in Jahresraten?
Den Projektpreis verteilen wir auf Wunsch ohne Aufschlag auf zwei bis sechs Haushaltsjahre. Wie das funktioniert und was dazugehört, steht auf unserer Preisseite für Schulen.