Es ist mal wieder so weit: die Abmahn-Industrie hat eine neue Welle losgetreten. Viele Betreiber von Websites erhalten aktuell Schreiben, in denen ihnen ein Datenschutzverstoß wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts vorgeworfen und Schadensersatz verlangt wird.
Worum geht es bei den Abmahnungen?
Basis für die Anwaltsschreiben ist die DSGVO und ein Urteil des Landgerichts München (Urteil v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Das Gericht hat der Betroffenen damals einen Schadensersatz von 100,- EUR zugebilligt, weil ihre IP beim Besuch der beklagten Website durch die Einbindung von “Google Fonts” ohne ihre Einstimmung an Google weitergeleitet wurde. Sinn oder Unsinn dieser Regelung bleibt dahingestellt. Wichtig ist nur, dass es für die Abmahungen eine rechtliche Grundlage gibt: Den “unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht” und einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordung (DSGVO).
Mit der Einführung von Google Fonts in 2010 hat Google das Webdesign revolutioniert. Damit stand Webdesignern zum ersten mal eine große Anzahl von Schriftarten (aktuell mehr als 1.400) kostenlos zur Verfügung. Webseitenbetreiber können sie also frei verwenden, ohne mit Lizenzgebühren belastet zu werden. So wurde Google Fonts das Mittel der Wahl und kaum eine Website wurde in den letzten zehn Jahren ohne sie entwickelt.
Der Abruf der Fonts geschieht jedoch direkt vom Rechner des Besuchers aus uns so hat Google die (theoretische) Möglichkeit, auch jenseits der Google Suchen ein Profil des Besuchers anzulegen. Und das ruft natürlich Datenschützer auf den Plan.
Ist Ihre Website abmahngefährdet?
Es gibt eine ganze Reihe von mehr oder weniger guten Scannern im Internet, die Ihre Website hinsichtlich der DSGVO-konformen Einbindung von Google Fonts untersuchen können. Wir empfehlen das Tool von eRecht24 unter https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner.
Was also gegen eine Abmahnung wegen Google Fonts tun?
Wir können und wollen hier nicht auf die rechtlichen Aspekte eingehen. Sollten Sie bereits betroffen sein, sprechen Sie am besten mit Ihrem Anwalt über das Thema. Auch eRecht24 hat hier einige Tipps aufgelistet.
Am besten ist es aber natürlich, Sie lassen es gar nicht zu einer Abmahnung kommen. Speziell im Falle von WordPress lassen sich die Google Fonts DSGVO-konform lokal einbinden. Auch wenn der Schaden bereits eingetreten ist, haben Sie natürlich die Pflicht, die Ursache schnellstmöglich zu beheben und die Schriften auf Ihrer Website korrekt zu verwenden.
Wir sind Experten für die Programmierung in WordPress und stehen bei einer datenschutzgerechten Verwendung von Google Fonts gerne zur Seite. Wir binden die verwendeten Schriftarten lokal ein und unterbinden auf der Website die Verbindung zu Google Fonts. Diesen Service bieten wir für eine geringe Pauschale von 50,- EUR (zzgl. MwSt.) für Sie an.
Kommen Sie auf uns zu! Füllen Sie einfach unverbindlich das folgende Formular aus oder rufen Sie uns unter der 08233 / 779 88 88 an. Wir prüfen dann gemeinsam Ihre Website auf Gefahren.